Schürmannbau

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von den Versicherungen erwarte er 150 Millionen; er werde Mitte 1996 ein Konzept für die Vollendung des Baus vorlegen. Die Pläne platzten. Töpfer konnte den Termin nicht einhalten. Am 25. September, wenn die Etatberatungen 1997 beginnen, sollen Bau- und Finanzminister dem Haushaltsausschuß sagen, wie die unendliche Geschichte enden soll. Töpfer glaubt, "daß wir auch abschließend die Frage Schürmannbau beantworten können, so daß sie insgesamt in Deutschland akzeptiert werden kann". Bonns Stadtrat bezweifelt dies. Er fordert, Kanzler Kohl müsse das "schändliche Trauerspiel" mit einem Machtwort beenden. Ein Abriß des Schürmannbaus würde "auch dem Ansehen des Staates erheblichen Schaden zufügen". Die vereinbarte "faire Arbeitsteilung" zwischen alter und neuer Bundeshauptstadt sei nicht zu erreichen, "wenn in Berlin gebaut und in Bonn abgerissen wird". DIE WELT, 3.9.1996


21.08.1997: Stellungnahme des Bundesbauministeriums zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs


Zum heutigen Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs erklärte Bundesbauminister Dr. Klaus Töpfer am Donnerstag in Bonn: "Die Entscheidung des BGH betrifft allein das Rechtsverhden Neubauten in ältnis zwischen einer Firma, deren erbrachte Elektroinstallationen an der Kurt-Schumacher-Straße unbrauchbar geworden waren, und dem ebenfalls hochwassergeschädigten Bund. Der Bund wird das heutige Urteil, die Vergütung in Höhe von rund 275.000 Mark an die Klägerin zu zahlen, auch in gleichgelagerten Fällen offener Vergütungsorderungen nach Prüfung der Urteilsgründe berücksichtigen. Der Bund tritt somit als Bauherr in "Vorleistung": Den Wert aller nun zu vergütenden, aber zerstörten Leistungen, die sich auf rund 8,6 Millionen Mark belaufen, wird der Bund von den für den Hochwasserschaden verantwortlichen Firmen als Teil des gesamten Schadensersatzes zurückverlangen. Der BGH hat seine heutige Entscheidung ausdrücklich nicht davon abhängig gemacht, daß den Bund ein Verschulden treffe. Dies unterstreicht, daß das Urteil keine Präjudizwirkung für den Schadensersatzprozeß des Bundes hat. Diese Schadensersatzklage wird im September beim Landgericht Bonn eingereicht. Der Entwurf der Klageschrift ist, wie in derartig gewichtigen Fällen üblich, den künftigen Prozeßgegnern zur Stellungnahme bis zum 25. August 1997 zugeleitet worden."


Haushaltsausschuß: Fertigstellung darf bis zu 480 Millionen DM kosten - Bau soll 1999 fertig sein

Der Haushaltsausschuß hat die Bundesregierung darauf verpflichtet, bei der Sanierung des sogenannten Schürmannbaus eine Kostenobergrenze von 150 Millionen DM einzuhalten. Weiterbau und Fertigstellung des ursprünglich für Abgeordnete geplanten Bürobaus an der Bonner Kurt-Schumacher-Straße dürfen maximal 480 Millionen DM kosten. Das beschloß der Ausschuß am 26. September mit den Stimmen von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Pläne der Bundesregierung für den durch das Rheinhochwasser Weihnachten 1993 geschädigten Rohbau nahmen die Abgeordneten zur Kenntnis. Sie erwarten, daß spätestens bis zur Schlußrunde der Budgetberatungen im November Vorschläge vorliegen, wie die 1997 für das Projekt notwendigen Mittel im Budget verankert werden können. SPD und PDS enthielten sich der Stimme. Die Sozialdemokraten warfen der Bundesregierung vor, viel zu lückenhafte Informationen für eine Entscheidung geliefert zu haben. So sei überhaupt nicht erkennbar, auf welchen Planungsgrundlagen die anvisierte Kostenobergrenze von 480 Millionen DM beruht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Deutsche Welle, der Auslandssender des Bundes, von Köln nach Bonn umzieht und im Schürmannbau untergebracht wird. Für Sanierung und Fertigstellung der Untergeschosse kalkuliert sie mit 150 Millionen DM. Dabei weist das Finanzministerium in einem Bericht darauf hin, die gesamten Sanierungskosten würden als Schadenersatzforderungen zusammen mit weiteren Schadenersatzansprüchen eingeklagt. Die Gesamtkosten für Weiterbau und Fertigstellung der Obergeschosse veranschlagt die Regierung mit 480 Millionen DM. Hinzu kämen 35 Millionen DM Kreditkosten eines Generalunternehmers, weil die Vergütung erst bei der Schlußabnahme erfolgen soll. Der Einbau digitaler Rundfunktechniken und der Umzug der Deutschen Welle nach Bonn würden schätzungsweise 98 Millionen DM kosten, so daß eine Gesamtsumme von 763 Millionen DM aufgewendet werden müsse. Die Bundesregierung plant, die Fertigstellung der Obergeschosse europaweit

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